Erlebnis Abenteuer Gemeinschaft

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schwabengaudi Teamevents
1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Unsere AGB gelten ausschließlich. AGB des Kunden gelten nur, wenn dies ausdrücklich von uns bestätigt wurde.
1.2 Diese AGB gelten insbesondere für die Buchung der Veranstaltungen "Bauernolympiade, Schnitzeljagd, Krimidinner, Action Painting und Kindergeburtstage".
1.3 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Vertragsschluss und -inhalt
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Angaben auf Flyern oder Webseiten.
2.2 Die Buchung einer unserer Dienstleistungen kann schriftlich, per Mail oder per FAX, erfolgen. Jede Buchung gilt als verbindliches Vertragsangebot.
2.3 Ihre Buchung werden wir innerhalb von 7 Tagen bestätigen oder ablehnen (z.B. wenn ein Event bereits ausgebucht ist oder aus anderen Gründen nicht stattfinden kann). Jede Bestätigung steht unter dem Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl.
2.4 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen (z.B. Flyer, Webseite, Angebot ) sowie aus den Angaben in der Bestätigung. Vor Vertragsabschluss können wir jederzeit Änderungen der Leistungsbeschreibung vornehmen.
2.5 Die Kunden und Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr teil.
2.6 Programmänderungen sind möglich, wenn einzelne Programmpunkte durch gleichwertige oder höherwertige Programmpunkte ersetzt werden. Soweit dieses Angebot keine abweichenden Regelungen enthält, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.7 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist der schriftlich oder in Textform geschlossene Vertrag einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
3. Zahlungen (Gültig für alle Teamevents ausser Kindergeburtstage. Siehe extra Regelung auf Kindergeburtstage )
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.2 Bei Vertragsabschluss erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung plus Rechnung. Der Betrag ist sofort fällig. Erst mit Eingang auf unser Konto ist der Vertrag gültig.
3.3 Leistet der Kunde eine Zahlung trotz Fälligkeit nicht oder nicht vollständig, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
3.4 Die Aufrechnung mit einer Forderung ist ausgeschlossen, sofern es sich dabei nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Mindestteilnehmerzahl, Gruppengröße, Nichtinanspruchnahme von Leistungen
4.1 Ein Vertrag über unsere Dienstleistung kommt erst zustande, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
4.2 Bei Buchung einer Dienstleistung durch eine Gruppe ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn weniger Gruppenmitglieder als bei Vertragsschluss vorgesehen die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt, wenn die Dienstleistung nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wird, z.B. bei Abbruch.
5. Rücktritt durch den Kunden, Stornokosten
5.1 Der Kunde kann vor Zugang unserer Buchungsbestätigung jederzeit kostenfrei seine Buchung schriftlich oder in Textform rückgängig machen. 
Nach Vertragsschluss kann der Kunde bis zum Beginn der Dienstleistung vom Vertrag zurücktreten, ist jedoch zur Entschädigung verpflichtet. Die Höhe der Entschädigung wird nach unserer Wahl konkret oder wie folgt pauschal bestimmt:
bis zum 30. Tag vor Beginn der gebuchten Leistung 15 % des Gesamtpreises
bis zum 21. Tag vor Beginn der gebuchten Leistung 30 % des Gesamtpreises
bis zum 14. Tag vor Beginn der gebuchten Leistung 40 % des Gesamtpreises
bis zum 7. Tag vor Beginn der gebuchten Leistung 50 % des Gesamtpreises
bis zum 3. Tag vor Beginn der gebuchten Leistung 75 % des Gesamtpreises
bis 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Leistung 90 % des Gesamtpreises. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir aufgrund des Rücktritts an Aufwendungen ersparen sowie durch anderweitige Verwendung unserer Dienstleistung erwerben können.
6. Veranstaltung Bedingungen
Kann eine Veranstaltung aufgrund schlechten Wetters oder anderer von Schwabengaudi Teamevents nicht zu vertretender Gründe nicht durchgeführt werden, wird die Veranstaltung abgesagt. In diesem Fall erhält der Kunde den gezahlten Preis zurückerstattet.
Der Kunde kann die Veranstaltung jederzeit abbrechen. Bricht der Kunde die Veranstaltung ab, so berechnet Schwabengaudi Teamevents 100 % der Teilnahmegebühr als Schadenspauschale. Dasselbe gilt, wenn der Kunde von der Veranstaltung ausgeschlossen werden muss. Unsere Mitarbeiter können eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abbrechen, z.B. bei Auftreten von
schlechtem Wetter, bei Verletzungen von Kunden usw.. In diesem Fall wird dem Kunden die Teilnahmegebühr zeitanteilig zurückerstattet. Kurze Unterbrechungen der Veranstaltung werden direkt im Anschluss an die reguläre Veranstaltungsdauer ausgeglichen.
7. Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers und des Gruppenverantwortlichen
7.1. Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während des Events erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung durch für den Fall der Zuwiderhandlung dieser Bedingungen wird ausdrücklich hingewiesen.
7.2. Den Teilnehmern wird festes Schuhwerk und sportlich, legere Kleidung und Sonnenschutz empfohlen.
7.3. Es besteht während des Events Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.
7.4. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Gegenstände von Schwabengaudi sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
7.5. Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.
7.6. Der Teilnehmer haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Gegenständen des Veranstalters sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach diesen Bedingungen, sachlich objektiv begründeter Anweisungen und Verbote von Gruppenleitern, dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote an der Strecke oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden von Schwabengaudi oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.
8. Haftung
8.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.3 Wir haften insbesondere nicht, wenn Teilnehmer nicht die Anweisungen der Gruppenleiter befolgen oder Kleidung, Elektrogeräte oder sonstige Gegenstände der Teilnehmer ohne unser Verschulden beschädigt werden oder verloren gehen.
Die An- und Abfahrt zum Ort der Dienstleistung erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
8.4 Für Mängel der Dienstleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Besondere Hinweise zu Witterungsverhältnissen
9.1. Die Veranstaltung findet grundsätzlich nur bei trockenem Wetter statt. Bei jahreszeitlich ungewöhnlich hohen Temperaturen, behält sich Schwabengaudi Teamevents vor, eine kurzfristige Entscheidung zu treffen, ob eine Veranstaltung stattfindet.
9.2. Alle Witterungsverhältnisse, insbesondere Schönwetter und/oder Trockenheit, bzw. Ausbleiben von Regen sind, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, weder Vertragsbedingung noch Vertragsgrundlage.
9.3. Witterungsverhältnisse gleich welcher Art, insbesondere hohe oder niedrige Temperatur, rechtfertigen daher weder eine kostenlose Kündigung, noch einen kostenlosen Rücktritt, noch einen sonstigen kostenlosen Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, noch auf eine Terminverschiebung, noch auf Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen. Hiervon unberührt bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht für den Kunden und Schwabengaudi Teamevents entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über die Kündigung bei höherer Gewalt gemäß § 651j BGB.
9.4. Für die Auswirkung von Witterungsverhältnissen sind ausschließlich die Verhältnisse am Leistungsort maßgeblich.
10. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach Absprache mit Schwabengaudi Teamevents mitbringen. 
11. Begleitpersonen/Kinder/Hunde
Personen, die vertraglich nicht zu unserer Veranstaltung angemeldet sind, können nicht als Begleitung mitgebracht werden. Das Mitbringen von Kindern und Hunden ist ebenfalls nicht erlaubt.
12. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Schwabengaudi Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, Dritten zu übermitteln.
13. Störung durch den Teilnehmer während der Veranstaltung
Schwabengaudi kann jederzeit den oder die Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, wenn dieser/ diese, trotz Abmahnung erheblich weiterstören, so dass die weitere Teilnahme für den Veranstalter nicht mehr zumutbar ist. Schwabengaudi steht in diesem Fall weiterhin die Zahlung des Veranstaltugspreises zu. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
14. Werbung/Fotos/Videos
Der Kunde und Schwabengaudi sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung der vereinbarten Veranstaltung, auf diese hinzuweisen. Auf unseren Veranstaltungen werden unter Umständen Foto- und Videoaufnahmen gemacht, die wir zu Werbezwecken nutzen. Informieren Sie uns vor Beginn der Veranstaltung, falls Sie oder Ihre Teilnehmer nicht mit der Verwendung einverstanden sein sollten.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck weitgehend erreicht wird.
Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis. 

Weissach, 1.5.2018